Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverband

Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverband Dahlheim für die Jahre 2024 und 2025 vom 21.02.2024

Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverband Dahlheim für die Jahre 2024 und 2025 vom 21.02.2024

Aufgrund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1993 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Zweckverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
20242025
der Gesamtbetrag der Erträge auf58.400 Euro58.400 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf58.400 Euro58.400 Euro
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag0 Euro0 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 Euro0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf202.000 Euro1.502.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf202.000 Euro1.502.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf0 Euro0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 Euro0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.200.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.

§ 4 Kostenerstattung

Die Kostenanteile der beteiligten Gemeinden werden jährlich nach § 6 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung festgesetzt. Ein Abschlag von 75 % der veranschlagten Haushaltsansätze wird zum 15.02. des Haushaltsjahres erhoben.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 28.787 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 28.787 Euro und zum 31.12.2024 28.787 Euro sowie zum 31.12.2025 28.787 Euro.

§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro (2024) und 1.000 Euro (2025) überschritten sind.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Kindergartenzweckverband Dahlheim, den 21.02.2024
Marco Jost, Verbandsvorsitzender

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen des Kindergartenzweckverbands Dahlheim / Prath / Lykershausen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 18.12.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 04.03.2024 bis Dienstag, 12.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen,

Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag – Mittwoch von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr,

Donnerstag von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr

und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 21.02.2024
Verbandsgemeinde Loreley
Mike Weiland, Bürgermeister

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