Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverband Dahlheim für die Jahre 2024 und 2025 vom 21.02.2024
Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverband Dahlheim für die Jahre 2024 und 2025 vom 21.02.2024
Aufgrund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl. S. 272) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1993 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Zweckverbandsversammlung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | ||
2024 | 2025 | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 58.400 Euro | 58.400 Euro |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 58.400 Euro | 58.400 Euro |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 0 Euro | 0 Euro |
2. im Finanzhaushalt | ||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Euro | 0 Euro |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 202.000 Euro | 1.502.000 Euro |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 202.000 Euro | 1.502.000 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.200.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.
§ 4 Kostenerstattung
Die Kostenanteile der beteiligten Gemeinden werden jährlich nach § 6 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung festgesetzt. Ein Abschlag von 75 % der veranschlagten Haushaltsansätze wird zum 15.02. des Haushaltsjahres erhoben.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 28.787 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 28.787 Euro und zum 31.12.2024 28.787 Euro sowie zum 31.12.2025 28.787 Euro.
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro (2024) und 1.000 Euro (2025) überschritten sind.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Kindergartenzweckverband Dahlheim, den 21.02.2024
Marco Jost, Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen des Kindergartenzweckverbands Dahlheim / Prath / Lykershausen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 18.12.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.01.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 04.03.2024 bis Dienstag, 12.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen,
Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag – Mittwoch von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr,
Donnerstag von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.
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