Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | ||
2023 | 2024 | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.119.450 € | 1.225.950 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.243.500 € | 1.221.100 € |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -124.050 € | 4.850 € |
2. im Finanzhaushalt | ||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -90.150 € | 38.750 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 605.500 € | 4.000 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 713.600 € | 50.000 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -108.100 € | -46.000 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 198.250 € | 7.250 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2023 | 2024 | |
zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
verzinste Kredite auf | 108.100 € | 46.000 € |
Zusammen auf | 108.100 € | 46.000 € |
§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 700.000 € (2023) und 700.000 € (2024).
§ 4 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 5 Steuersätze
2023 | 2024 | |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
– Grundsteuer A | 370 v. H. | 370 v. H. |
– Grundsteuer B | 465 v. H. | 465 v. H. |
– Gewerbesteuer | 410 v. H. | 410 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
– für den ersten Hund | 72 € | 72 € |
– für den zweiten Hund | 108 € | 108 € |
– für jeden weiteren Hund | 180 € | 180 € |
– für jeden gefährlichen Hund | 624 € | 624 € |
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 1.113.125 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 1.010.975 € und zum 31.12.2023 886.925 € sowie zum 31.12.2024 891.775 €.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 € (2023) und 1.500 € (2024) überschritten sind.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen
Ortsgemeinde Dahlheim, den 24.11.2023
Marco Jost, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 mit dem Haushaltsplan 2023 und 2024 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dahlheim wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 23.12.2022 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung
1. | zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2023 erforderlich ist, in Höhe von 108.100,00 € und 2024 in Höhe von 46.000,00 €, unter der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der W zu § 103 GemO verwendet werden. |
2. | zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2023 in Höhe von 700.000,00 €. |
Sollten keine lnlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 04.12.2023 bis Dienstag, 12.12.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und 13.30 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht öffentlich aus.
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