Nach mehreren Anläufen wurde der Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 für die Ortsgemeinde Dahlheim nun endlich von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Rhein Lahn Kreises in Bad Ems genehmigt.
Das Jahr 2023 weist ein Defizit von rund 124.000 Euro im Ergebnishaushalt aus.
Wie konnte es dazu kommen?
Sah es zu Beginn des Jahres noch nach einem ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2023 aus, folgte ein Einbruch beim Gewerbesteueraufkommen für die Ortsgemeinde auf nunmehr noch magere 30.000 Euro. Die Vorgaben des Landes nach einem ausgeglichenen Haushalt waren bei weitem nicht mehr zu erfüllen. Im Ergebnishaushalt hat die Ortsgemeinde nun ein Defizit von 124.000 Euro für das Jahr 2023 veranschlagt. Die Ausgaben wurden im Vorfeld nochmals auf das absolut notwendige Maß reduziert und die ehrenamtliche Umsetzung einiger Aufgaben bereits vorausgesetzt. Eine dringend notwendige Überdachung der Eingangstreppe der Gemeindehalle wurde zurückgestellt, obwohl der Stahlbeton bereits durch eindringendes Regenwasser erhebliche Korrosionserscheinungen aufweist.
Jedenfalls konnte gegenüber den beiden vorausgegangenen Haushaltsentwürfen für das Haushaltsjahr 2023 nun eine Ertrags- und Aufwandsverbesserung von 85.000 € erreicht werden.
Somit hat die Ortsgemeinde Dahlheim unter größter Anspannung ihrer Kräfte das Haushaltsdefizit deutlich verringert, attestiert uns dabei die Kommunalaufsicht selbst. Etwas besser sieht es für das Jahr 2024 aus. Im Ergebnishaushalt ist dann ein kleines Plus von 4.850 Euro laut Plan vorgesehen. Ein Wehrmutstropfen bleibt: Der Hebesatz der Grundsteuer B soll nochmals auf nunmehr 490 % angehoben werden. Dieser Vorratsbeschluss ist dem Gemeinderat in der letzten Sitzung abverlangt worden.
Unter Berücksichtigung der erfolgten Konsolidierungsmaßnahmen sieht die Kommunalaufsicht ausnahmsweise von der Beanstandung ab, da die ausgewiesenen Haushaltsdefizite sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt unabweisbar erscheinen.
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