Aus der Gemeinderatssitzung am 07.12.2020

Am 07.12.2020 fand die 11. Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde in der neuen Wahlperiode statt.

Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung und wurden beschlossen:

1. Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf den Ortsbürgermeister; Neuregelung für das Verfahren bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 BauGB. 

Die gesetzliche Grundlage für die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts ist §24 BauGB. Hieraus geht hervor, unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben kann. Über die Ausübung/Nichtausübung des Vorkaufrechts ist gemäß §28 Abs. 2 BauGB binnen zwei Monaten nach Eingang des Antrages bei der Verbandsgemeinde zu entscheiden.

Das praktizierte Verfahren ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Deshalb soll nun ein einheitliches Verfahren in allen Gemeinden herbeigeführt werden und die Entscheidung über die Nichtausübung des Vorkaufrechts an den Orts-/Stadtbürgermeister bzw. die Orts-/Stadtbürgermeisterin übertragen werden.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts bedarf weiterhin der Beschlussfassung im Rat. 

Beschluss: Die Entscheidung über den Verzicht der Ausübung des Vorkaufsrechtsund die Abgabe der Erklärung über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts wird auf den Ortsbürgermeister übertragen. Zudem wird der Rat vorab, bei rechtlich möglichem Vorkaufsrecht, digital informiert und hat die Möglichkeit in den darauffolgenden 3 Tagen eine Rückmeldung an den Ortsbürgermeister abzugeben. Die Ausübung des Vorkaufsrechts bedarf weiterhin der Beschlussfassung im Rat.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021/2022

Erläuterungen: Das Haushaltsjahr 2021 ist neben den laufenden Ausgaben hauptsächlich von der Investition zum Ausbau der Wellmicher Straße geprägt und stellt mit einem Betrag von 165.000 €, der durch die Ortsgemeinde zu finanzieren ist das größte Projekt dar.

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED Technik ist mit 35.000 € auch im Plan berücksichtigt.

Auf dem Friedhof sollen Wege, Fenster und die Toilette in der Leichenhalle erneuert werden. Dafür sind in 2021 15.000 € vorgesehen.

Für die weitere Straßenunterhaltung insbesondere für Rissbildung und Flächensanierung wurde der Ansatz in 2021 auf 10.000 € erhöht.

Bei der Gemeindehalle sind noch Mittel für die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen aufgenommen worden, welche ca. 62.000 € in 2021 betragen. Es ist mit einer Förderung in Höhe von 31.000 € zu rechnen.

Die Kreisumlage wurde mit 323.200 € und die Umlage an die Verbandsgemeinde Loreley wurde mit 319.500 € veranschlagt. 

Darüber hinaus ist eine Erstattung an die VG aufgrund der Mitverlegung des Breitbandausbaus mit 20.000 € vorgesehen. 

Nach eingehender Beratung wird von einer Erhöhung der Hebesätze für Grund-, Gewerbe-, und Hundesteuer abgesehen.

Der Jahresfehlbetrag 2021 beträgt 224.900 € und 2022 102.150 €.

Es wurde einstimmig beschlossen den Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung anzunehmen.

3. Beratung und Beschlussfassung über

a) den Forstwirtschaftsplan 2021

Durch die Borkenkäferplage wurde in diesem Jahr das 10-fache der normalen Jahresernte an Fichten eingeschlagen, sodass heute nur noch ein geringer gesunder Bestand vorliegt. Wo der Fichtenbestand im Jahr 2010 noch bei 12 % lag, sind es nun noch 2 %. Es ist u.a. geplant im Frühjahr den türkischen Baumhasel zu sähen. Für die Aufforstung der freigesetzten Flächen ist bei weiter anhaltender Trockenheit eine Anwuchsbewässerung notwendig. Die Absprache mit dem Gemeinde- und Städtebund und der FSC Zertifizierungsstelle hierzu sind bereits im Sommer erfolgt. Der voraussichtliche Ertrag aus dem Holzverkauf (23.075 €) und der Wildschadenverhütungspauschale (720 €) beträgt 23.795 €. Der Aufwand beträgt vorrausichtlich29.050 €. Jedoch ist im Jahr2021 mit Fördermitteln zu rechnen.

Die Annahme des Forstwirtschaftsplans wurde einstimmig beschlossen.

b) Brennholzpreise 2021

Im Sortiment befindet sich Meterholz (Hartholz), 1m langgeschnitten, gespalten und gerückt am Wegrand. Hier betragen die Preise 61 € /Rm. Für 36,40 €/Rm kann man das Laub Brennholz lang (4-6m), gerückt am Hauptweg erwerben. Nadelholz (4-6 m lang), gerückt am Wegrand wird für 15 €/Rm angeboten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Brennholz in Selbstwerbung (Aufarbeitung im Schlag) für 21 €/Rm zu kaufen.

Es wird einstimmig beschlossen ,den vorgeschlagenen Brennholzpreisen zuzustimmen.

4. Beratung und Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Ruhestandsversetzung Revierleitung und Neubesetzung des Forstrevieres Loreley Nord nach § 28 LWald G

Zum 1.11.2021 wird der Leiter des Forstrevieres Loreley Nord, Herr Karl-Heinz Kasper, in den Ruhestand versetzt. Nach§28 Abs. 1 Landeswaldgesetz haben die Kommunen, wenn sie mehr als 50 v.H. der reduzierten Holzbodenfläche eines Forstrevieres halten, eine Entscheidungsbefugnis, ob die Revierleitung zukünftig durch einen staatlichen Bediensteten oder einen kommunalen Bediensteten durchgeführt werden soll.

Es wird einstimmig beschlossen, dass der staatlichen Beförsterung des Forstrevieres Loreley Nord nach § 28 Abs. 1 LWaldG durch Landesforsten Rheinland-Pfalz zugestimmt wird.

Dem Organisationsvorschlag von Landesforsten Rheinland-Pfalz über 80 % Revierleitung und 20 % Produktleitung WUW UNESCO Weltkulturerbe Mittelrheinwird ebenso einstimmig zugestimmt.

5. Beratung und Beschlussfassung zum gemeindlichen Einvernehmen gemäߧ 36 (2) BauGB i.V.m. § 35 BauGB zumv orliegenden Bauantrag „Neubau einer Biogasanlage“ ind er Gemarkung Dahlheim, Flur16, Flurstück 67 und in der Gemarkung Osterspai, Flur 25, Flurstück 1 Vorlage 2020-011

Der Bauherr beabsichtigt, seinen landwirtschaftlichen Betrieb zukunftsorientiert weiter zu entwickeln. Aus diesem Grund soll eine Biogasanlage auf dem Gelände des bestehenden Aussiedlerhofes auf zwei unterschiedlichen Flurstücken errichtet werden. Die geplante Anlage verbessert die Umweltbilanz des landwirtschaftlichen Betriebes und produziert aus den anfallenden Stoffen aus dem Bewirtschaftungskreislauf des Hofs „grünen Strom“.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Dahlheim beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 (2) BauGB i.V.m. § 35 BauGB zum vorliegenden Bauantrag „Neubau einer Biogasanlage“ für anfallende Stoffe aus dem Bewirtschaftungskreislauf in der Gemarkung Dahlheim, Flur 16, Flurstück 67 und in der Gemarkung Osterspai, Flur 25, Flurstück 1 herzustellen.

6. Würdigung der Bedenken und Anregungen aus dem Verfahrender Offenlage gem. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter ́m Starkeberg III“ der Ortsgemeinde Dahlheim Vorlage 2020-004

Erläuterungen: Nach Beschluss des Ortsgemeinderates vom 22.11.2018 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2BauGB. Die Änderungen im Entwurf sehen für den Bauherrn in der Hauptsache mehr Möglichkeiten in der Wahl der Dachform vor. So sind beispielsweise zukünftig auch Flachdächer im Baugebiet möglich. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Träger öffentlicher Belange angeschrieben. Da sich aus der Würdigung der Stellungnahmen kein weiterer Änderungsbedarf ergibt, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter ́m Starkeberg III“ als Satzung beschlossen und im Anschluss nach Ausfertigung gemäß § 10 Ab. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die 1. Änderung „Unterm Starkeberg III“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Die Bebauungsplanänderung soll im Anschluss an die Ausfertigung gemäߧ 10. Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht werden.

7. Änderung der Friedhofssatzung

Rasengrabstätten für Erdbestattungen

Zukünftig besteht die Möglichkeit auf Rasengräbern für Erdbestattungen Grabmale zu errichten. Die Änderungssatzung wird im Anschluss an die Ausfertigung öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Friedhofssatzung. 

8. Mitteilungen

Erfreulicherweise konnte ein weiteres Baugrundstück der Ortsgemeinde veräußert werden. Hierbei handelte es sich um das Grundstück im Baugebiet Starkeberg III (Straße Am Wald 6) an einen Käufer aus Ober-Olm.

Marco Jost, Ortsbürgermeister

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert