Nutzung der Gemeindehalle

Die Gemeindehalle ist unter Einhaltung der Corona Bekämpfungsverordnung als Sport- und Versammlungsstätte für den Publikumsverkehr geöffnet.

In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein Lahn Kreises hat sich gezeigt, dass unsere Gemeindehalle die erforderlichen Vorgaben erfüllt. Das Umwelt Bundesamt fasst seine Vorgabe vom 12.08.2020 bereits in der Überschrift klar zusammen: ”Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren.”

Durch Umstellung der vorhanden Lüftungsanlage in der Gemeindehalle auf Zu- und Abluft ist der erforderliche Luftwechsel mehr als erfüllt.

Als verlässlicher Parameter für einen ausreichenden Luftwechsel dient zudem die Messung des  Kohlendioxid (CO2)-Gehaltes der Raumluft. Eine CO2 Konzentration von unter 1.000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an. Um bei Belegung eine überhöhte Kohlendioxidkonzentration auszuschließen wurde in der Halle neben dem Regieraum, für den Benutzer einzusehen,eine CO2 Messstelle mit Anzeige der aktuellen Werte angebracht. Damit erreichen wir eine Innenraumluftqualität annähernd der Außenluft. Gerade für die uns bevorstehenden kälteren Monate ist dies eine wichtige Entscheidungsgrundlage gerade für Vereine und die Schule zur Nutzung der Halle.

Marco Jost, Ortsbürgermeister

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