Am 28.08.2020 fand die neunte Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde in der neuen Wahlperiode statt. Diesmal aufgrund der Einhaltung der geltenden Abstandsregeln und Hygienevorgaben wieder in der Gemeindehalle Dahlheim.
Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung und wurden beschlossen:
1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Nach der Mandatsniederlegung von Lars Gemmer und Wilhelm Schmitz wurden Michel Schmidt und Lennart Jost als neue Ratsmitglieder für den Gemeinderat der Ortsgemeinde Dahlheim verpflichtet.
2. Nachwahl von Ausschussmitgliedern
- Jannik Damrau und Michel Schmidt werden jeweils als Vertreter von Lukas Kern und Peter Breitenbach in den Ausschuss für Jugend, Kultur und Bildung gewählt.
- Martin Nengel wird als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt.
- Lennart Jost wird als Mitglied in den Bau-, Liegenschafts-, Dorferneuerungs- und Umweltausschuss gewählt.
- Michel Schmidt wird als Stellvertreter für das Mitglied Andreas Bröder in den Kindergartenzweckverband gewählt.
Die Beschlüsse erfolgten jeweils einstimmig.
3. Beschlüsse zur BUGA 2029 auf Ebene der Mitgleidskommunen des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal
Der Ortsbürgermeister informiert die Mitglieder ausführlich über die BUGA 2029 auf Ebene der Mitgliedskommunen des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal. Im Grunde steht hierbei das Finanzierungskonzept im Vordergrund der Thematik. Bei einem Gesamtbudget 108 Mio. Euro ist eine Beteiligung der Kommunen Mitglieder von 14,4 Mio. Euro vorgesehen. Für die Verbandsgemeinde Loreley bedeutet dies einen Anteil von 29.159,63 Euro Jahr für 35 Jahre. Der Anteil wird aus dem Haushalt der Verbandsgemeinde finanziert. Der Ortsgemeinde Dahlheim entstehen daher auch keine direkten Kosten.
Der Gemeinderat beschließt, den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Dahlheim zu ermächtigen, dem folgenden Beschluss der Verbandsversammlung zuzustimmen:
- Die Verbandsversammlung beauftragt den Zweckverband die zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesgartenschau 2029 erforderlichen Maßnahmen zu treffen und die dazu erforderlichen Verträge zu schließen, soweit nicht die Zuständigkeit der Zweckverbandsversammlung gegeben ist.
- Die Verbandsversammlung beauftragt den Zweckverband, den Durchführungsvertrag mit der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft und der BUGA 2029 GmbH gemäß vorstehender Zusammenfassung abzuschließen. Sie beauftragt die Vertreter des Zweckverbandes in der Gesellschafterversammlung der BUGA 2029 GmbH, dem Abschluss dieses Vertrages zuzustimmen.
- Die Verbandsversammlung beauftragt die Vertreter des Zweckverbandes in der Gesellschafterversammlung der BUGA 2029 GmbH, den der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der BUGA 2029 GmbH (Anlage 4) zuzustimmen.
- Die Verbandsversammlung beschließt die mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz abgestimmten Änderungen der Verbandsordnung gemäß Anlage 6.
- Die Verbandsversammlung beschließt, dass der Zweckverband bei den umlagepflichtigen kommunalen Mitgliedern jährlich eine um maximal 412.000,00 Euro erhöhte Verbandumlage erhebt. Die Höhe wird jeweils im Haushaltsplan des Zweckverbands festgelegt.
Die Umlage ist bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres entsprechend des Anteils der jeweiligen Kommune gemäß dem Umlageschlüssel der Verbandumlage für das Jahre 2017 an den Zweckverband zu zahlen; im Jahr 2020 ist der Anteil der Kommunen unmittelbar nach Aufforderung durch den Zweckverband zu zahlen.
Es wird einstimmig beschlossen die Beschlussempfehlung umzusetzen.
4. Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Dahlheim über die Erhebung von Hundesteuer
Die aktuell gültige Satzung vom 30.01.2010 bedarf Inhaltlich der Anpassung. Der Vorsitzende verweist auf Änderungen der vorherigen Satzung und erläutert die aktuelle Satzung. Die Steuersätze ändern sich nicht. Dies betragen weiterhin 72 € für den ersten Hund, 108 € für den zweiten Hund, 180 € für jeden weiteren Hund und 624 € für einen gefährlichen Hund.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2020. Diese wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
5. Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Dahlheim
Aufgrund des § 110 Abs. 5 Gemeindeordnung i. v. m. § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftswege vorgenommen.
Der Prüfungszeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2013 bis 2017. Sie beschränkte sich auf Stichproben. Der Schwerpunkt lag auf den Geschäftsvorgängen der jüngeren Zeit.
Auf Grund der schwierigen Finanzlage der Ortsgemeinde und einer weiterhin prognostizierten jährlichen Unterdeckung ist die Ortsgemeinde aufgefordert Möglichkeiten der Kostenreduzierung zu betrachten und Einnahmemöglichkeiten z.B. durch verstärktes Engagement den Verkauf der gemeindeeigenen Baugrundstücken zu betrieben.
Durch die Verbandsgemeindeverwaltung wurde, wie gefordert, eine Stellungnahme erstellt. Im Übrigen wurden bzw. werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Prüfungsmitteilung vom 10.06.2020 zur Kenntnis.
Weiterhin wird die beigefügte Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley zu der Prüfungsmitteilung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Es wird einstimmig beschlossen die Beschlussempfehlung zu übernehmen.
6. Auftragsvergaben
a)
Im Rahmen der Sanierung der Gemeindehalle wird überlegt einen Lagerraum zu errichten. Für eine Doppelgarage mit Dämmung liegt ein Angebot in Höhe von 10.700 € vor. Es ist geplant, über das weiteres Vorgehen im Bauausschuss zu beraten.
Um weitere Schäden an den Gemeindestraßen, gerade in den Wintermonaten zu vermeiden wurden Angebote zur Sanierung der Rissbildung in den Asphaltdecken eingeholt.
Die Gemeinde hat für die Unterhaltung der Gemeindestraßen 6.000 € im Haushalt.
Es wird einstimmig beschlossen dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag für die Riss-Instandsetzung der Gemeindestraßen zu erteilen. In den kommenden Wochen werden die Arbeiten ausgeführt.
b)
Der LBM beabsichtigt den Ausbau der L 334 in der Gemeinde Dahlheim.
Hierzu wurde durch das Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH die entsprechende Planung, im Auftrag vom LBM, erstellt.
Im Zuge des Straßenausbaues werden auch die gemeindlichen Gehwege hergestellt und ausgebaut.
Seitens der Verbandsgemeindewerke Loreley ist es im Rahmen des Straßenbaus erforderlich, den Kanal und die Wasserleitung zu erneuern. Weiterhin soll auch ein Niederschlagswasserkanal einschl. Regenrückhaltebecken neu hergestellt werden.
Die geschätzten Kosten für den Ausbau des Gehweges liegen bei 273.000 € brutto, wobei die Planungsleistungen bereits durch den LBM erbracht wurden.
Die Ortsgemeinde muss jedoch für die weiteren Leistungsphasen ein eigenes Ingenieurbüro beauftragen. Gleichzeitig benötigen die Verbandsgemeindewerke ein Ingenieurbüro zur Planung der Be- und Entwässerungsleitungen. Zur Durchführung der vorgenannten Leistungen wurden Ingenieurbüros mit der Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das Ingenieurbüro Fischer aus Koblenz das gesamt günstigste Angebot abgegeben hat. Hierbei lagen die Kosten der VG Werke Loreley bei 127.501 € und der Anteil der OG Dahlheim betrug 14.281 €, sodass eine Gesamtsumme von 141.782 € zu Stande kommt.
Die Ortsgemeinde beschließt einstimmig, den Auftrag dem Ingenieurbüro Fischer zu erteilen.
c)
Für die landschaftspflegerischen Planungsleistungen im Zuge der Sanierung der Gemeindehalle ist es notwendig ein Fachbüro zu beauftragen. Hierfür werden die Kosten gemäß Kostenaufstellung 2.338 € betragen.
Es wird einstimmig beschlossen, die Aufgabe an das Ingenieurbüro Kürzinger aus Fachingen zu vergeben.
7. Anfragen und Mitteilungen
Für das Baugrundstück Starkeberg III, Flur , Parzelle 21 (Unterm Starkeberg 2) konnte ein Käufer gefunden werden.
Auch das Baugrundstück Starkeberg II, Flur 10, Parzelle 108/3 (Im Brühl 6) ist an ein junges Ehepaar aus Dahlheim verkauft worden.
Marco Jost, Ortsbürgermeister
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