Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt | ||
2025 | 2026 | |
der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.167.150 Euro | 1.191.550 Euro |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.221.950 Euro | 1.174.150 Euro |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -54.800 Euro | 17.400 Euro |
2. im Finanzhaushalt | ||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -22.850 Euro | 46.650 Euro |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 617.500 Euro | 676.000 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -617.500 Euro | -676.000 Euro |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 640.350 Euro | 629.350 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
2025 | 2026 | |
zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
verzinste Kredite auf | 617.500 Euro | 676.000 Euro |
Zusammen auf | 617.500 Euro | 676.000 Euro |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.582.000 Euro (2025) und 1.701.000 € (2026).
§ 5 Steuersätze
2025 | 2026 | ||
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |||
– Grundsteuer A | 370 v. H. | 370 v. H. | |
– Grundsteuer B | 465 v. H. | 465 v. H. | |
– Gewerbesteuer | 410 v. H. | 410 v. H. | |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |||
– für den ersten Hund | 72 Euro | 72 Euro | |
– für den zweiten Hund | 108 Euro | 108 Euro | |
– für jeden weiteren Hund | 180 Euro | 180 Euro | |
– für jeden gefährlichen Hund | 624 Euro | 624 Euro |
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Dahlheim über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 1.086.321 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 1.206.671 Euro und zum 31.12.2025 1.151.871 Euro sowie zum 31.12.2026 1.169.271 Euro.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro (2025) und 1.500 Euro (2026) überschritten sind.
§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Ortsgemeinde Dahlheim, den 19.02.2025
Marco Jost, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dahlheim wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 29.11.2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
1. | Wir erteilen unsere Genehmigung |
a.) zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2025erforderlich ist, in Höhe von 617.500,00 € und für 2026 in Höhe von 676.000,00 € | |
b.) zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025, in Höhe von 1.582.000,00 € und zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2026, in Höhe von 1.701.000,00 €. | |
2. | Auf Grund des § 97 Abs. 2 GemO erheben wir gegen die vorgelegte Haushaltssatzung/den vorgelegten Haushaltsplan 2025 Rechtsbedenken wegen Verstoß gegen §§ 93 Abs. 4 GemO i.V.m. 18 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 18.5.2006 (GVBl. S. 203) in der derzeit gültigen Fassung, da der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2025 weder im Ergebnis- noch im Finanzhaushalt erreicht werden kann. Ebenso werden Rechtsbedenken wegen Verstoß gegen das Haushaltsausgleichgebot für den Finanzhaushalt 2026 erhoben. |
3. | Wir machen Rechtsbedenken gegen den vorgelegten Haushaltsplan geltend aufgrund des Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 105 Abs. 5 GemO (Liquiditätsplanung). |
Von einer Beanstandung wird für diesen Doppelhaushalt jedoch abgesehen. | |
Im Falle der Vorlage einer Nachtragshaushaltssatzung sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. |
Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden. Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen und aktenkundig zu machen.
Sowohl Investitions- als auch Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen. Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährungen ist die VV Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Dienstag, 04.03.2025 bis Mittwoch, 12.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
Montag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
Dienstag undMittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.
St. Goarshausen, den 19.02.2025
Mike Weiland, Bürgermeister
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