Nachtragshaushaltsatzung der Ortsgemeinde Dahlheim für das Jahr 2024 vom 29.08.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber
bisher Euro
verändert
um Euro
nunmehr
festgesetzt auf Euro
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetragder Erträge1.225.950108.0001.333.950
der Gesamtbetragder Aufwendungen1.221.100-7.5001.213.600
der Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag4.850115.500120.350
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen38.750116.900155.650
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit4.000-4.0000
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit50.00023.00073.000
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit-46.000-27.000-73.000
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit7.250-89.900-82.650

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kreditevon bisher0 Euroauf0 Euro
verzinste Kreditevon bisher46.000 Euroauf73.000 Euro
Zusammenvon bisher46.000 Euroauf73.000 Euro

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird neu festgesetzt auf 1.000.000 € (2024).

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 5 Steuersätze

Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug. 1.359.729 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.235.679 Euro. und zum 31.12.2024 1.356.029 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.500 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.

§ 9 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

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