Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro | |
1. im Ergebnishaushalt | |||
der Gesamtbetragder Erträge | 1.225.950 | 108.000 | 1.333.950 |
der Gesamtbetragder Aufwendungen | 1.221.100 | -7.500 | 1.213.600 |
der Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag | 4.850 | 115.500 | 120.350 |
2. im Finanzhaushalt | |||
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 38.750 | 116.900 | 155.650 |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.000 | -4.000 | 0 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 50.000 | 23.000 | 73.000 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -46.000 | -27.000 | -73.000 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 7.250 | -89.900 | -82.650 |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite | von bisher | 0 Euro | auf | 0 Euro |
verzinste Kredite | von bisher | 46.000 Euro | auf | 73.000 Euro |
Zusammen | von bisher | 46.000 Euro | auf | 73.000 Euro |
§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird neu festgesetzt auf 1.000.000 € (2024).
§ 4 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 5 Steuersätze
Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
§ 6 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug. 1.359.729 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.235.679 Euro. und zum 31.12.2024 1.356.029 Euro.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 1.500 Euro überschritten sind.
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen wird nicht verändert.
§ 9 Inkrafttreten
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
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