Jagdgenossenschaft

Die unterzeichnete Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Dahlheim vom 10.12.2024 liegt gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Dahlheim in der Zeit vom 07.04.2025 bis 21.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen (Zimmer 12), während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus.

Gemäß der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Ortsgemeinde/ Dahlheim ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung im Jagdbezirk Dahlheim für die Jahre 2019 bis 2023 der Ortsgemeinde Dahlheim ausschließlich zur Instandhaltung der Feld-, Weinbergs- und Waldwege zur Verfügung zustellen.

In der gemeinsamen Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Dahlheim wurde Einvernehmen über die Verwendung des Reinertrages und der Rücklage hergestellt. Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Dahlheim vom 10.12.2024 liegt

in der Zeit vom 07.04.2025 bis 21.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen (Zimmer 12), während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr. Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme durch die Mitglieder aus.

Dahlheim, den 04.04.2025

gez. Werner Kremper

Jagdvorsteher

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