Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Dahlheim

Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Dahlheim werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Dahlheim zu einer Genossenschaftsversammlung für

Dienstag, den 10. Dezember 2024, 19.00 Uhr in das Vereinsheim am Sportplatz in Dahlheim

eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Dahlheim gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Nicht öffentliche Sitzung 

Tagesordnung:

1.Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung
2.Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit
3.Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsberichte 2019 bis 2023
4.Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2019 bis 2023
5.Beratung und Beschlussfassung über die Haushalte 2022/2023 sowie 2024/2025
6.Entlastung des Jagdvorstandes
7.Neuwahl des Jagdvorstandes
a.Neuwahl des Jagdvorstehers
b.Neuwahl des 1. Beisitzers
c.Neuwahl des 2. Beisitzers
d.Neuwahl eines Stellvertreters für den 1. Beisitzer
e.Neuwahl eines Stellvertreters für den 2. Beisitzer
8.Allgemeines, Fragen, Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Dahlheim, 18.11.2024

gez. Werner Kremper

Jagdvorsteher

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